BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 3 – S-2221 / 09 / 10013 :001 vom 26.01.2012
Kurzfassung
Für die Aufteilung der von Arbeitnehmern geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) sind die Aufteilungsmaßstäbe für den Zeitraum 2012 angepasst worden.
Zudem wurden die bei der Höchstbetragsberechnung für die Altersvorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 EStG erforderlichen Arbeitgeberanteile ab dem Veranlagungszeitraum 2011 ergänzt.